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Grafschafter Trecker Treck

Regelwerk

13. Grafschafter Trecker-Treck der Landjugend Samern – Ohne e.V. Mit der Anmeldung erkennt jeder Teilnehmer das folgende Regelwerk verbindlich an.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • Alle Teilnehmer müssen das Regelwerk gelesen haben und anerkennen.
  • Jeder Teilnehmer muss mindestens 16 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
  • Für die Teilnehmer ist es während des Wettkampfes verboten, alkoholische oder alkoholreiche Getränke zu konsumieren. Ebenso ist es verboten, den Schlepper unter dem Einfluss von Alkohol zu fahren.
  • Der Motor des Schleppers darf nur dann gestartet werden, wenn der Fahrer sich auf dem Fahrersitz des Schleppers befindet. Absteigen vom Schlepper ist nur dann erlaubt, wenn der Motor vollständig zum Stillstand gekommen ist.
  • Es ist nur dem Fahrer erlaubt, auf dem Schlepper zu sitzen. Die Mitnahme von weiteren Personen auf dem Schlepper ist nicht gestattet.
  • Während des Wettkampfes in einer Klasse haben sich die Teilnehmer an oder auf ihren Schleppern zu befinden, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.
  • Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die an den Schleppern auftreten, oder Schäden, die durch den Schlepper an Dritte verursacht werden.
  • Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Tempo „Schrittgeschwindigkeit“ unbedingt einzuhalten.
  • Sollte ein Teilnehmer Kraftstoff, Öl oder Kühlflüssigkeit verlieren, so hat er diese Verunreinigung des Veranstaltungsplatzes selbst und auf eigene Kosten zu beseitigen.

Ablauf des Zugvorgangs

  • Vor dem Zug ist die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei zu schnellem Anfahren, bspw. mit fliegender Kupplung, bei lockerer Kette erfolgt die Disqualifikation des Teilnehmers.
  • Während des Zugvorganges ist es verboten zu trinken.
  • Während des Zugvorganges hat sich nur der Fahrer, der Bahnkommissar und die Signalgeber auf der Bahn aufzuhalten. Sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
  • Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit der grünen Flagge das Zeichen zum Starten gibt.
  • Wird die rote Flagge geschwenkt, ist unverzüglich der Schlepper zu stoppen.
  • Gerät der Schlepper während des Zugvorganges außerhalb der Bahnmarkierung, führt dies zur sofortigen Disqualifikation.
  • Je Klasse darf ein Schlepper nur unter einer Startnummer starten.
  • Vor jedem Durchgang wird ein Kontrollwiegen durchgeführt.
  • Der erste Teilnehmer von der Startliste macht einen Probezug, um den Bremswagen zu justieren. Diesem Starter wird die Möglichkeit gegeben, den Start zu wiederholen, aber nur dann, wenn die Bremswagencrew mit der Einstellung des Bremswagens einverstanden ist. Startet der Teilnehmer ein zweites Mal, so geht die dann erzielte Weite in die Wertung ein, nicht aber der Weiteste der beiden Züge.
  • Jeder Schlepper der Teilnehmer der Bauern- und Sportklassen hat sich mit eigener Kraft vor den Bremswagen zu begeben und auch mit eigener Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
  • Überfüllte Startklassen werden vor Wettkampfbeginn nach PS geteilt.

Technische Vorschriften am Schlepper

  • Jeder Schlepper muss mit einem Überrollbügel oder einer Sicherheitskabine ausgestattet sein.
  • Die Motorendrehzahl der Schlepper in den Bauernklassen darf nicht höher als 2700 U/min sein.
  • Steigbegrenzer sind bis zur 6-t-Klasse verpflichtend.
  • In den Klassen 2,7 t und 3,5 t sind keine fünf und sechs Zylinder erlaubt.
  • Ein Sportschlepper darf nicht in einer Standardklasse ziehen.
  • In allen Klassen ist die Verwendung eines Allradantriebes erlaubt.
  • Die Verwendung von Zwillingsbereifung ist erlaubt.
  • In allen Klassen sind nur landwirtschaftliche Zugmaschinen erlaubt. In der freien Klasse sind auch Radlader, Häcksler, Panzer, Feuerwehrautos etc. erlaubt.

Gewichte & Anhängekupplung

  • Es sind nur Originalfrontgewichte erlaubt (keine Packer etc.).
  • Die Frontgewichte dürfen nicht weiter als 1 m von der Motorhaube entfernt sein. Das gilt auch für Frontlader.
  • Die Verwendung von Heckgewichten ist grundsätzlich erlaubt. Bis zur 8-t-Klasse sind allerdings keine Heckgewichte erlaubt, die nach hinten über die Kotflügel des Schleppers hinausschauen.
  • Die Heckgewichte müssen alle befestigt werden und dürfen das Bremswagenteam beim Ein- und Aushängen der Kette weder behindern noch gefährden.
  • Sollten während des Zuges Gewichte vom Schlepper fallen, wird der Starter disqualifiziert.
  • Die Anhängerkupplung am Schlepper darf in der Bauernklasse nicht höher als 80 cm über dem Boden und nicht in der Höhe beweglich sein, bei den Sportschleppern beträgt die Anhängehöhe 60 cm. (Gemessen wird die Höhe zur unteren Auflagefläche des Zugmauls bis zum Boden.)
  • Eigenmächtiges Einhängen von zusätzlichen Ketten oder ähnlichen Verlängerungen ist nicht zugelassen. Falls das Zugmaul nicht auf eine Höhe von 80/60 cm gebracht werden kann, wird vom Bremswagen-Team eine Verlängerung der Zugkette vorgenommen.
  • Bei der Verwendung von Heckgewichten ist das Ein- und Aushängen der Kette vom Fahrer selbstständig durchzuführen.
  • Sollte es durch Heckgewichte zu Schwierigkeiten beim Anhängen des Bremswagens kommen, kann dies zu einer Disqualifikation des Teilnehmers führen.

Sonstiges

  • Den Anordnungen der Wettkampfleitung ist in allen Fällen Folge zu leisten.
  • Über Punkte, die in diesem Reglement nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort.
  • Bei Rennabbrüchen durch höhere Gewalt (Unwetter, Regen etc.) werden keine Startgelder zurückgezahlt.

Das Mitnehmen von Getränken ist verboten!

Für Teams gibt es vergünstigte Getränke zu kaufen!

Anmeldung & Startgeld

  • Onlineanmeldeschluss ist Samstag, der 12.09.2026, um 23:59 Uhr, und gilt als verbindliche Anmeldung.
  • Solltet ihr trotz Anmeldung nicht am Trecker-Treck teilnehmen können, bittet wir euch, euch unter Anmeldung@Grafschafter-Trecker-Treck.de abzumelden.
  • Kurzfristige Anmeldungen werden bis zum Start der Klasse auf dem Gelände angenommen.
  • Das Startgeld von 30,- € pro Klasse wird am Veranstaltungstag bei der Schlepper-Registration einkassiert.

Bei Rückfragen könnt ihr euch bis 20:00 Uhr an Jan Büter (01522 5162320) oder Philip Schevel (01577 6013833) melden!

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